Schulstart nach den Osterferien

7. April 2021 | Kategorie: Allgemein

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

wie Sie vermutlich schon durch die Medien erfahren haben, gilt an allen niedersächsischen Schulen nun die Verpflichtung zu Selbsttests. Informationen bekommen Sie nun auch in Form von verschiedenen Schreiben des Kultusministeriums (siehe Elternecke).

Alle Schülerinnen und Schüler bekommen die Testkits von der Schule gestellt. Die Tests finden zweimal wöchentlich, vor Unterrichtsbeginn, statt. Abhängig von den Unterrichtstagen Ihres Kindes ist dies immer montags und mittwochs oder dienstags und donnerstags der Fall.

Wie schon vor den Ferien, werden die Selbsttests zu Hause durchgeführt. Es ist nun jedoch notwendig, dass Sie der Klassenleitung die Durchführung und das Ergebnis des Tests bestätigen.

Sollte der Klassenleitung zu Beginn der ersten Schulstunde keine Bestätigung vorliegen oder wurde kein Test durchgeführt, kann sich Ihr Kind selbstständig und nur ausnahmsweise, in der Schule testen.

Hierzu wird ein Raum und eine Aufsichtskraft bereitgestellt, die ihr Kind bei der Testung jedoch höchstens mündlich unterstützen kann. Falls Ihr Kind den Selbsttest nicht selbstständig in der Schule durchführen möchte oder der Test aus anderen Gründen nicht stattgefunden hat, kann ihr Kind weder am Unterricht noch an der Notbetreuung teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie Ihr Kind sofort abholen.

Am Montag, 12.04.2021, findet kein Unterricht statt.

Stattdessen haben Sie an diesem Tag die Möglichkeit die Testkits für die kommende Woche in der Schule abzuholen, falls Ihr Kind vor den Ferien noch kein Testkit erhalten hat.

Notbetreuung: Die Notbetreuung findet an diesem Tag trotzdem statt. Es können jedoch nur angemeldete Kinder aufgenommen werden, die morgens bereits einen Selbsttest durchgeführt haben. Dann ist eine von Ihnen unterschriebene Bestätigung über die Durchführung eines Selbsttests notwendig. Die Bestätigung kann formlos erstellt werden.

Sollte Ihr Kind noch keinen Selbsttest haben, können Sie am Montag ab 7.15 Uhr einen Test abholen, zu Hause durchführen und ihr Kind anschließend zur Notbetreuung bringen. Es besteht auch an diesem Tag die Möglichkeit, dass Ihr Kind sich selbstständig in der Schule testet.

Wichtig: Dieser Montag stellt eine Ausnahme für die Testregelung dar. Alle Kinder, die an der Notbetreuung teilnehmen, sollen sich ansonsten an den ersten beiden Wochentagen testen, an denen sie Unterricht haben.

Kinder, die an diesem Montag in der Notbetreuung sind und sich getestet haben, müssen sich am Dienstag nicht erneut testen, falls sie an diesem Tag Unterricht haben. Der zweite Test findet erst am Donnerstag, vor dem Unterricht, statt.

Am Dienstag findet dann wie geplant der Unterricht für alle Kinder der Gruppe B statt, die sich getestet haben.

Ab Montag ist auch die Präsenzpflicht wieder aufgehoben. Sie können einen Antrag zur Befreiung Ihres Kindes von der Präsenzpflicht (siehe Elternecke) einreichen.

Dann gibt es wöchentliche, verpflichtende Aufgabenpakete, die Sie an jedem Montag vor dem Schulgebäude abholen müssen. Auch hier stellt die nächste Woche eine Ausnahme dar. Durch den Unterrichtsausfall werden auch die Aufgabenpakete erst am Dienstag bereitgelegt.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind weiterhin in der Schule erscheinen muss, wenn schriftliche Arbeiten geschrieben werden.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien weiterhin alles Gute!

 

Mit freundlichen Grüßen

L. Kujath

Komm. Schulleitung